1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, sofern sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung der Gembird Europe B.V. als anwendbar angegeben sind.
1.2 Bestellungen sind für die Gembird Europe B.V. erst verbindlich, nachdem eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung eingegangen ist.
2. Preise
2.1 Die Preise der Gembird Europe B.V. sind in US-Dollar angegeben, sofern auf dem jeweiligen Dokument keine andere Währung ausdrücklich genannt ist.
2.2. Alle Preise verstehen sich zu den Bedingungen ab dem niederländischen Lager, sofern im Dokument nicht ausdrücklich andere Bedingungen angegeben sind.
2.3. Gembird Europe B.V. behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, um bestimmte Kostensteigerungen abzudecken, z. B. die Kosten für Material, Löhne und Warenversand.
3. Bestellungen
3.1. Sofern von Gembird Europe B.V. nicht anders angegeben, beträgt der Mindestbestellwert (MOV) nicht weniger als 1.500,00 $ (für niederländische Unternehmen 500 Euro).
3.2. Gembird Europe B.V. verkauft ausschließlich volle Kartons. Weniger als volle Kartonmengen müssen mit dem Vertrieb abgesprochen werden.
3.3. Waren zur „Zuteilung“ im Rahmen einer Bestellung im B2B-System von Gembird Europe B.V. dürfen nur dann aufgegeben werden, wenn der Kunde beabsichtigt, die Waren innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen zu kaufen. Zuteilungen auf unbestimmte Zeit sind nicht zulässig. Wenn der Zuteilungsauftrag nach 2 Wochen nicht bestätigt wird, wird er automatisch storniert und die Ware wird in den freien Lagerbestand zurückgeschickt.
Es wird empfohlen, den Service „Angebotsanfrage“ zu nutzen, wenn Unklarheiten hinsichtlich der Auftragsbestätigung bestehen. Die Vertriebsmitarbeiter von Gembird Europe B.V. können auf Anfrage jederzeit Angebote in eine Bestellung umwandeln. Wenn die Zuteilung eines bestimmten Artikels für einen längeren Zeitraum als den oben genannten Zeitraum von zwei Wochen erforderlich ist, sollte dies ausdrücklich von einem Vertriebsmitarbeiter von Gembird Europe B.V. genehmigt werden.
3.4. Die bestätigte Bestellung mit dem Status „On-Hold“ oder „Freigegeben“ sollte innerhalb einer Woche versandt werden. Wenn die Bestellung nicht innerhalb einer Woche versandt werden kann (z. B. aus Gründen der verspäteten Zahlung), wird die Bestellung storniert und die Ware geht wieder in den freien Lagerbestand. Die Stornokosten (für die Kommissionierung und Einlagerung) werden dem Kundenkonto belastet. Die Bestellung kann im Lager gelagert werden, sofern der Kunde sich bereit erklärt, die Lagergebühr von 20 USD pro Palette und Woche zu zahlen.
4. Bezahlung
4.1. Kunden, die auf Kredit kaufen möchten, können einen Kreditantrag an Gembird Europe B.V. senden. Der Kredit für maximal 30 Tage wird nur gewährt, wenn der Kunde für den gewünschten Betrag versichert ist. In allen anderen Fällen ist die vollständige Vorauszahlung erforderlich (per T/T).
4.2. Rechnungen sind spätestens zum Fälligkeitsdatum der Rechnung netto ohne jeden Abzug zu begleichen. Kunden werden für überfällige Zahlungen die üblichen Banküberziehungszinsen berechnet. Gembird Europe B.V. behält sich das Recht vor, Kunden, die mit ihren Zahlungen in Verzug geraten, das Kreditlimit zu entziehen.
4.3. Sämtliche gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zum vollständigen Eingang des in Rechnung gestellten Betrags im Eigentum von Gembird Europe B.V.
Der Käufer sowie der jeweilige Besitzer der Waren und Materialien sind darüber hinaus verpflichtet, für diese eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
5. Lieferung und Transport.
5.1. Sofern der Kunde die Lieferung der Ware wünscht, ist Gembird Europe B.V. berechtigt, die anfallenden Frachtkosten gesondert zu berechnen. Diese werden in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
5.2. Das in der Auftragsbestätigung von Gembird Europe B.V. angegebene Lieferdatum ist als Datum zu verstehen, an dem die Ware auf den Speditions-LKW zur Lieferung an den Kunden verladen werden kann. Normalerweise dauert es mindestens 24 Stunden, um die Ware für die Lieferung vorzubereiten. Der genaue Liefertermin im Lager des Kunden hängt jedoch vom Spediteur ab, der den Versand durchführt. Gembird Europe B.V. informiert den Kunden über die voraussichtliche Ankunftszeit seiner Fracht auf der Grundlage der Spediteurinformationen.
5.3. Falls der Kunde einen Eilversand wünscht, sollte dies mit dem Vertrieb und dem Lager von Gembird Europe B.V. vereinbart werden.
5.4. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Jegliche Beschwerden über Schäden, Verlust oder Verzögerungen sind Gembird Europe B.V. innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung mitzuteilen; Reklamationen wegen mangelhafter Verpackung müssen jedoch noch am Tag des Erhalts der Sendung erfolgen.
6. Abholung der Ware
6.1. Wenn der Kunde seine Sendung selbst abholen möchte, wird in der Regel eine Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden benötigt, um die Ware versandbereit zu machen. Das genaue Datum und die Uhrzeit der Verladung (INSBESONDERE bei Sendungen über 10 Kubikmeter) sind jedoch vom Kunden oder seinem Spediteur mit dem Lager abzustimmen und zu bestätigen. Verladetermine müssen per E-Mail vereinbart werden.
6.2. Der Fahrer des Fahrzeugs, das die Ware abholt, wird gebeten, sich mindestens 5 Minuten vor der vereinbarten Ladezeit im Büro des Lagers anzumelden. Wenn der LKW nicht zum vereinbarten Ladezeitpunkt eintrifft, behält sich das Lager das Recht vor:
- die Verladung des LKW zu verweigern und die Verladung auf ein anderes Datum/eine andere Uhrzeit zu verschieben
- bei größeren Sendungen (deren Verladung mehrere Stunden in Anspruch nimmt) eine Gebühr für den Verlust an Arbeitszeit des Personals zu erheben (zwischen 50 und 200 USD, abhängig vom tatsächlichen Umfang der verlorenen Arbeitsstunden).
6.3. Der Fahrer des Kunden ist verpflichtet, die Ware bei der Verladung zu prüfen. Hat der Fahrer den Empfang einer bestimmten Anzahl von Kartons quittiert, kann eine Reklamation wegen Minderlieferung nur dann anerkannt werden, wenn die Ware später im Lager aufgefunden wird.
6.4. Hat der Kunde besondere Anforderungen an die Export-Dokumentation (Rechnung, Packliste), muss er die Logistikabteilung spätestens 24 Stunden vor der Verladung darüber informieren.
7. Waren- und Materialrückgabe und Gewährleistung
7.1. Die Stornierung von Bestellungen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Gembird Europe B.V. möglich. Etwaige Kosten, die infolge einer solchen Stornierung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
7.2. Die Rückgabe mangelfreier Waren und Materialien bedarf der schriftlichen Zustimmung von Gembird Europe B.V. und ist nur möglich, wenn sich die Waren und Materialien in einwandfreiem Zustand und noch in der Originalverpackung befinden. Gembird Europe B.V. erhebt gegenüber dem Käufer einen angemessenen Zuschlag zur Deckung der durch die Rückgabe entstehenden Unannehmlichkeiten und Kosten.
7.3. Gembird Europe B.V. gewährt eine Garantie für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum hinsichtlich nachgewiesener Verarbeitungs- und Materialfehler. Schäden, die durch natürlichen Verschleiß, höhere Gewalt (Act of God), Force Majeure oder durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
7.4. Kunden, die defekte Produkte zurücksenden möchten, müssen zunächst über die B2B-Website von Gembird Europe B.V. eine RMA-Nummer (Return Material Authorization) beantragen. Nach Eingang des RMA-Antrags sendet die RMA-Abteilung der Gembird Europe B.V. dem Kunden das RMA-Formular per E-Mail zu. Dieses Formular enthält Anweisungen sowie die Lieferadresse für die Rücksendung der Waren.
7.5. Nach Erhalt der RMA-Waren behält sich Gembird Europe B.V. das Recht vor, zwischen dem Ersatz mangelhafter Waren oder der Ausstellung einer Gutschrift zu wählen. Der Betrag der Gutschrift wird stets auf Grundlage des aktuellen Marktwerts der defekten Produkte berechnet.
8. Marketingunterstützung
8.1. Distributoren von Gembird Europe B.V. haben Anspruch auf ein Marketingbudget. Die Höhe des Budgets wird mit 1 % des Jahresumsatzes berechnet.
8.2. Das Marketingbudget ist für Marketing- und Werbemaßnahmen von Gembird-Produkten vorgesehen.
8.3. Der Distributor muss Nachweise über diese Marketingaktivitäten erbringen, um die Genehmigung seines Marketingbudgets zu erhalten.
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